DIE KANZLEI

Die Kanzlei Schaeper wurde im Jahr 2005 gegründet und hat ihre Kernkompetenz vornehmlich im allgemeinen Zivilrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.
 
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Arbeitgeber.
 
Darüber hinaus bin ich Fachanwältin für Erbrecht, welches einen weiteren Schwerpunkt im Anwaltsbereich und eine ideale Kombination zu meiner Tätigkeit als Notarin bildet. 
 
Wir zeichnen uns insbesondere durch das persönliche Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten verbunden mit einer stetigen Erreichbarkeit aus.
Betreut werden sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen und Gemeinden.
 
Im Vordergrund stehen die individuellen Interessen unserer Mandanten. Langwierige und kostenintensive Prozesse wollen wir möglichst vermeiden. Unser Ziel ist es, Probleme frühzeitig zu erkennen und außergerichtlich einer Lösung zuzuführen.
Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar, so vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit vollem Einsatz. 
Erfahrung in Kombination mit ständiger Fortbildung bildet den Grundstein für die qualifizierte, sachgerechte und engagierte Vertretung Ihrer Interessen. Als Notarin und damit Trägerin eines öffentlichen Amtes bin ich unparteiische Rechtsberaterin und betreue die Beteiligten in den verschiedenen Rechtsgeschäften, die der notariellen Beurkundung unterliegen oder aber der notariellen Beglaubigung einer Unterschrift bedürfen. 
 
Auch bei anderen Rechtsgeschäften, die dieser Form nicht zwingend bedürfen, stehe ich Ihnen beratend, gestaltend und protokollierend zur Seite.

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Master of Law (LL.M.) im Wirtschafts- und Steuerrecht
Qualität durch regelmäßige Fortbildung
Engagierte Vertretung ihrer Interessen außergerichtlich und gerichtlich

Ihr Recht ist mir wichtig!

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Rechtsgebiete

Fachanwältin für:
Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht (Ehe- und Familienrecht)
 
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Allgemeines Zivilrecht
Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht


NOTARIN

Beurkundungen / Beglaubigungen
individuelle Beratung / Vertragsgestaltung


Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund für bestimmte Verträge mit weitreichenden Rechtsfolgen die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Ziel dieser Formvorschrift ist es, sicherzustellen, dass durch notariellen Sachverstand alle Beteiligten die rechtlichen Folgen und die Bedeutung ihrer Entscheidungen, die sie in den Verträgen/Vereinbarungen treffen, verstehen und sich ihrer rechtlichen Bedeutung bewusst werden.
 
Im Gegensatz zum Beruf der Rechtsanwältin ist eine Notarin nicht Vertreterin einer Partei, sondern unabhängige und unparteiische Betreuerin aller Beteiligten.


 
Vorgeschrieben ist die notarielle Beurkundung z. B. in folgenden Gebieten:
 
1. Grundstücksrecht/Immobilienrecht
(z. B. Immobilienkaufverträge – Haus-, Wohnungs-, Bauträgerverträge –
Übertragung von Grundstücken und Eigentumswohnungen, Eintragung von Grundschulden oder Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte etc.)
2. Erbrecht (z. B. Gestaltung und Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen und Erbscheinsanträgen; Ausschlagung einer Erbschaft etc.)
3. Familienrecht (z. B. Eheverträge, Ehescheidungsfolgenvereinbarungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, Adoptionserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen etc.)
4. Gesellschaftsrecht (z. B. Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH, UG, oder AG; Änderungen von Gesellschaftsverträgen, Handelsregister- und Vereinsregisteranmeldungen; Gesellschaftsumwandlungen etc.)
5. vorsorgende Gestaltung (z. B. General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung )
 
Die genannten Beispiele sind nur einige von vielen, bei denen eine notarielle Beurkundung erforderlich oder ratsam ist.
Es gibt noch eine Vielzahl von weiteren Vereinbarungen, die dieser Formvorschrift unterliegen.
Hierzu berate ich Sie gerne individuell.

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Ihr Recht ist mir wichtig!

Hollernstraße 148a I 21723 Hollern-Twielenfleth

Tel: 04141 / 800170


Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitags von 09:00 bis 15:30 Uhr

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Kanzlei Hollern-Twielenfleth


Hollernstraße 148a 21723 Hollern-Twielenfleth

Tel: 04141 / 800170
info@kanzlei-schaeper.de

Impressum

Anschrift
Rechtsanwältin und Notarin Christiane Schaeper LL. M.
Hollernstraße 148a 21723 Hollern-Twielenfleth
Telefon 04141 / 800170
Fax 04141 / 800171
E-Mail info@kanzlei-schaeper.de
Internet www.kanzlei-schaeper.de


Verantwortlich für die Inhalte
Christiane Schaeper LL. M.

Gesetzliche Berufsbezeichnungen
Rechtsanwältin und Notarin
Amtssitz in Hollern-Twielenfleth, Bundesrepublik Deutschland
verliehen in Niedersachsen, Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Kammern
RAK Celle, Bahnhofstraße 4, 29221 Celle
Notarkammer Celle, Riemannstraße 15, 29225 Celle
Berufsrechtliche Regelungen (Rechtsanwältin)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung für Anwälte (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO)  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aufsichtsbehörde - Notare

Zuständige Aufsichtsbehörde: 
Landgericht Stade, Präsident des Landgerichts, Wilhadikirchhof 1 , 21682 Stade Zuständige Zulassungsbehörde:
Oberlandesgericht Celle, Schloßplatz , 29221 Celle


Berufsrechtliche Regelungen
Für Notare gelten u.a. folgende berufsrechtliche Regelungen:
Bundesnotarordnung (BNotO) / Dienstordnung für Notare (DONot) / Beurkundungsgesetz (BeurkG) / Kostenordnung (KostO)
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) / Europäischer Standeskodex
Richtlinien der Notarkammer Celle (NotKn)
Alle berufsrechtlichen Regelungen stehen zur Einsicht auf der Internetseite der Bundesnotarkammer zur Verfügung

Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung wird bei der HDI Versicherung gehalten.

Bildquellen
Einige Bilder entstammen dem Fotodienst Fotolia

Design & Programmierung
Graf von Montgelas

Christiane Schaeper LL.M.
Rechtsanwältin und Notarin Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
"Ihr Recht ist mir wichtig!"

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